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Geld zurück im Plagiatsfall

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seine Förderrichtlinien geändert. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Künftig sehen die Richtlinien im Falle eines von der Universität festgestellten gravierenden wissenschaftlichen Fehlverhaltens die Pflicht zur Rückforderung der gewährten Leistungen durch die Begabtenförderungswerke vor.

Dazu Christian Taaks, Leiter der Begabtenförderung der Stiftung für die Freiheit: „Mit der Änderung der Richtlinien ist für die nötige Klarheit gesorgt. Das ist gut, denn mit Stipendien, also mit öffentlichen Geldern, muss verantwortungsvoll umgegangen werden.“

Die Fördervereinbarung, die die Stiftung mit neuen Stipendiaten abschließt, soll auf die geänderten Richtlinien des Ministeriums Bezug nehmen.

Das Thema Rückforderung von Fördergeldern im Falle nachgewiesenen wissenschaftlichen Fehlverhaltens war auf Initiative der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bei einem Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke Ende Juni behandelt worden. In den Wochen zuvor hatten Plagiatsfälle prominenter Politiker mehrfach für Schlagzeilen gesorgt.
letzte Änderung: 07.09.2011


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