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Fakten und Argumente zu Hartz IV

In der aufgeheizten öffentlichen Debatte zu den Arbeitsmarktreformen werden immer wieder einzelne Details herausgegriffen, die dann zu großer Erregung Anlass geben. Selbst diese Details werden nur teilweise richtig wiedergegeben. Für eine Bewertung der Neuregelungen ist es deshalb sinnvoll, sich die wesentlichen Regelungen im Zusammenhang zu vergegenwärtigen.

Die Regelungen zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die zu Beginn des Jahres 2005 inkrafttreten werden, bestehen aus zwei wesentlichen Teilen:

1. Neuregelung der Leistungen aus Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe:
2. Neuregelungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld

Die steuerfinanzierten Sozialleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zum sogenannten „Arbeitslosengeld 2“ zusammengelegt. Arbeitslosengeld 2 wird nach 12 Monaten Bezug von Arbeitslosengeld (weiterhin eine Versicherungsleistung) gezahlt. Alleinstehende erhalten Regelleistungen in Höhe von 345 (West) oder 331 (Ost) Euro. Dazu kommen Leistungen für die weiteren Mitglieder der „Versorgungsgemeinschaft“ – also vor allem Kinder und Ehe- oder Lebenspartner.

Zusätzlich werden die Mietkosten für „angemessenen Wohnraum“ übernommen und bestimmte Sonderbedarfe ersetzt. Durch einen Zuschlag werden Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld zum ALG 2 zwei Jahre lang abgefedert. Durch ihn werden im ersten Jahr 2/3, im zweiten Jahr 1/3 der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 ersetzt.

Die Arbeitsuchenden müssen andere Einkommen und Vermögen heranziehen, allerdings gibt es beim Vermögen Freibeträge (200 Euro pro Lebensjahr, 520 Euro für ältere Betroffene). Das Vermögen von Kindern wird nur zur Berechnung der Regelleistungen für eben diese Kinder herangezogen, auch hier gelten Freibeträge. Außerdem können bestimmte absetzbare Beträge herangezogen werden. Dazu zählen neben Steuern und Sozialbeiträgen auch Altersvorsorgebeiträge mit „Riester-Förderung“

Anreize zur Arbeitsaufnahme und Vermittlung

Die Aufnahme von geringbezahlten Tätigkeiten zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt wird attraktiver. 15 – 30 Prozent des Nettoeinkommens bis 1500 Euro bleiben anrechnungsfrei. Das entspricht wenigstens zum Teil den Ideen, die im Zusammenhang mit dem Bürgergeld immer wieder diskutiert wurden.

Die Regelungen zur Zumutbarkeit für Arbeitsangebote wurden verschärft. Arbeit kann jetzt nur noch abgelehnt werden, wenn der Arbeitsuchende aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, wenn die künftige Ausübung seiner ursprünglichen Tätigkeit wesentlich erschwert würde, wenn die Erziehung der Kinder oder die Pflege eines Angehörigen gefährdet würde. Bei Nichtannahme zumutbarer Tätigkeiten werden die finanziellen Leistungen gekürzt (für 3 Monate um je 100 Euro und den befristeten Zuschuss).

Schließlich soll die Arbeitsvermittlung durch persönliche Betreuer, sogenannte Fallmanager, verbessert werden. Dabei sollen Arbeitsuchende auch verstärkt zu sogenannten gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden.

Um die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung näher an den Betroffenen und an den lokalen Verhältnissen zu gewährleisten, werden Arbeitsgemeinschaften aus Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern gebildet. Dabei ist die Bundesagentur für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und den befristeten Zuschlag zuständig.
Die kommunalen Träger dagegen sichern verschiedene andere Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie Unterkunft und Heizung und einmalige Bedarfe. 69 Kommunen können in einer Experimentierphase alle Leistungen gewähren.

Ein Nebeneffekt der Reform besteht darin, dass für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger deutliche Vorteile entstehen: So haben Sie jetzt die Chance auf Qualifizierungen und erhalten in vielen Fällen auch mehr Geld. Vor allem aber werden für sie Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung entrichtet, was bisher nicht geschah.

Fazit: Ohne Deregulierung kaum Hoffnung auf Erfolg

Die Zusammenlegung der steuerfinanzierten Sozialleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist zu begrüßen, ebenso die stärkere Pauschalierung der Leistung. Die stärkeren Anreize zu einer Arbeitsaufnahme durch die niedrigeren Anrechnungssätze für Einkommen entsprechen liberalen Forderungen. Auch die neuen Zumutbarkeitsregelungen tragen dazu bei, Trittbrettfahrertum und Leben auf Kosten der arbeitenden Steuerzahler zu verhindern.

Kritisch zu bewerten sind dagegen die Pläne, Arbeitsuchende stärker für „gemeinnützige Arbeiten“ einzusetzen. Das ist eine Wiederholung der kläglich gescheiterten ABM-Politik unter anderem Namen. Sie erzeugt Konkurrenz für die private Wirtschaft und verstetigt den sogenannten „zweiten Arbeitsmarkt“, aus dem es nach einiger Zeit nach aller Erfahrung kaum ein Entrinnen gibt.

Problematisch sind außerdem die „Arbeitsgemeinschaften“ aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit, die leicht zu mehr Bürokratie und Kompetenzgerangel führen können. Die Experimentierklausel, nach der bestimmte Kommunen alle Leistungen (natürlich gegen Erstattung der Kosten, für die die Bundesagentur aufkommen muss) selbst erbringen, erscheint wesentlich erfolgversprechender. Allerdings muss verhindert werden, dass die Kommunen sich so selbst mit billigen Arbeitskräften für Leistungen versorgen, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können.

Jede Kritik am Hartz-Konzept sollte sorgfältig erwogen werden, um die positiven Aspekte nicht zu gefährden, die es in Zukunft auszubauen gilt. Die Haltung der Opposition dazu ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch recht diffus. So werden diejenigen Kräfte gestärkt, die gegen jede Reform der Sozialsysteme sind. Langfristig könnte sich die Opposition so ein Meinungsklima schaffen, das im Falle einer Regierungsübernahme im Jahre 2006 ihre eigene Handlungsfähigkeit einschränken könnte. Die Tatsache, dass jetzt als „Kompensation“ für die „Härten“ von Hartz IV die völlig kontraproduktive Verschiebung der Senkung des Spitzensteuersatzes ernsthaft diskutiert wird, zeigt, in welche Gefahr man sich hier begibt. Bei der Kritik an Hartz IV sollte nicht ein kurzfristig angelegtes Heischen nach Popularität dominieren, sondern langfristige Erwägungen.

Schließlich wird die gesamte Reform ohne entschiedene Deregulierungen in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik weitgehend wirkungslos bleiben. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland wird nicht hauptsächlich durch die ineffektive Vermittlung oder fehlende Anreize, sondern durch zu wenig Wirtschaftswachstum und einen immer noch sehr unfreien und unflexiblen Arbeitsmarkt verursacht. Hier muss angesetzt werden, wenn die Arbeitslosigkeit dauerhaft zurückgeführt werden soll.







Weitere Informationen

Bundeswirtschaftsministerium:
Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitslose
Mit vielen Details und Berechnungsbeispielen

http://www.bmwi.de/ (Download als pdf)

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ.net):
Hartz für Anfänger: Hintergründe zur Arbeitsmarktreform
Artikel zu verschiedenen Aspekten
http://www.faz.net/

Spiegel online:
Was Berater nicht gern verraten
Technische Details und Fallstricke
http://www.spiegel.de/wirtschaft/
letzte Änderung: 12.09.2008


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