Chancen und Risiken der embryonalen Stammzellenforschung

Ulrike Flach MdB In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und Informationsrecht an der Universität Würzburg veranstaltete das Regionalbüro München der Friedrich-Naumann-Stiftung/Thomas-Dehler-Stiftung eine Pro und Contra Diskussion an der Universität Würzburg.
Über 260 Zuhörerinnen und Zuhörer, unter ihnen viele Studentinnen und Studenten, waren der Einladung gefolgt und gaben zu Beginn der Veranstaltung ihr Votum für oder gegen die embryonale Stammzellenforschung ab: Überraschenderweise sprachen sich über 90 % für die embryonale Stammzellenforschung aus.
Ulrike Flach MdB erläuterte in einer PP-Präsentation ausführlich die Inhalte der geplanten Gesetzesänderung der Befürworter der embryonalen Stammzellenforschung im Deutschen Bundestag (die gesamte FDP-Fraktion und etwa 100 Abgeordnete aus anderen Fraktionen).
Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Würzburg, erläuterte die verfassungsrechtlichen Fragen und stellte den Unterschied zwischen ethischen Maßstäben und der rechtlichen Beurteilung dar.
Die Veranstaltung wurde geleitet und moderiert von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und Informationsrecht an der Universität Würzburg.
Zusammenfassung des Vortrages von Prof. Dr. Schulze-Fielitz bei der Veranstaltung „Chancen und Risiken der embryonalen Stammzellenforschung“ in Würzburg:
Zu Beginn seines Vortrages erläuterte Prof. Dr. Schulze-Fielitz seine Aufgabe, die verfassungsrechtlichen Argumente für und gegen die embryonale Stammzellenforschung darzustellen, ohne dabei immer persönlich der dargestellten Meinung zu sein. Er bezeichnete es als seine Aufgabe, die Unterschiede zwischen ethischen Maßstäben und der rechtlichen Beurteilung herauszuarbeiten.
Die ethische Problematik: Embryonen werden zerstört, d. h. sie verlieren ihre Existenz, was ethisch fragwürdig ist. Dies sei besonders für katholische Christen problematisch, für Angehörige viele andere Religionen gelte dies nicht in gleichem Maße.
Deutschland habe bestimmte ethische Positionen ins Recht erhoben, damit würden ethische Probleme mit verfassungsrechtlichen Methoden bearbeitet, was in vielen anderen Ländern nicht der Fall sei.
Die zentralen Fragen seien: Sind Embryonen bereits „Menschen“ und – wenn dies bejaht wird – ab welchem Zeitpunkt sind sie Würde begabt, so dass sie unter dem über den Schutz des Lebens nach Art. 2 Abs. 2 GG hinausgehenden Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG stehen? Man könne die Menschenwürde nicht einschränken: In dem Moment, in dem man den Embryo (1-2-4-Zeller) mit Menschenwürde ausstatte, sei er verfassungsmäßig absolut geschützt.
Im BVerfG-Urteil zum § 218 stehe: Wenn menschliches Leben existiert, kommt ihm auch Menschenwürde zu. Wenn man nun sagt, menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle, dann kommt auch dem Embryo in den ersten Tagen nach der Verschmelzung Menschenwürde zu. Alle katholischen Verfassungsrechtler vertreten diese Meinung, die auch die Meinung des Papstes ist.
Nach dem BVerfG beginnt menschliches Leben spätestens mit der Nidation (13. – 14. Tag). Die Phase davor ist verfassungsgerichtlich nicht entschieden.
Prof. Dr. Schulze-Fielitz vertritt persönlich die Meinung, dass menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle beginnt.
Die Frage, ob Embryos der ersten Phase (1-2-4-Zeller) bereits mit Menschenwürde ausgestattet sind, wird von den Gegnern der embryonalen Stammzellenforschung mit zwei Argumenten beantwortet:
1. Man muss von vorneherein diese Forschung verhindern, um Missbrauch von Leben auszuschließen, „wehret den Anfängen“.
2. Deutschland ist durch die Vorkommnisse im Dritten Reich belastet.
Die Folge ist: Am Besten, man macht gar nichts!
Prof. Dr. Schulze-Fielitz gibt aber zu bedenken: „Nur wenn man die Gefahren bei dieser Forschung realisiert und die Chancen und Risiken zum Thema macht, verschließt man sich nicht Zukunftschancen und man lernt, mit Gefahren umzugehen.“
Sein Fazit: „So sehr ich die Einwände vor ihrem Hintergrunde verstehe, so sehr finde ich es angemessen, die Verfassung nicht mit solchen Überinterpretierungen zu belasten“.
Gisela Bock
Leiterin des Regionalbüros München
Die PowerPoint-Bildschirmpräsentation von Ulrike Flach MdB als Download (pps, 482 KB)





