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Direkte Demokratie: Das Volk wird zum Verfassungsorgan

Berndt
Berndt
Bereits zum achten Mal hat die Stiftung den Karlsruher Verfassungsdialog veranstaltet – die Themenwahl war diesmal angesichts der Auseinandersetzungen um das Projekt "Stuttgart 21" leicht: "Welche Demokratie braucht die Freiheit? Die Bürgergesellschaft zwischen parlamentarischer und direkter Demokratie".

Keine Frage – würde man dem inzwischen breit artikulierten Wunsch nach mehr direkter Demokratie nachkommen, wäre dies wohl der größte Umbruch, den die politische Kultur des Grundgesetzes seit Bestehen der Bundesrepublik erfahren würde. Und da es um mehr als Verfassungstuning geht, war es angemessen, sich einen ganzen Tag mit den Implikationen zu beschäftigen, die mit mehr direkter Demokratie einhergehen könnten.

In der wie gewohnt durch den früheren ARD-Journalisten Karl-Dieter Möller souverän moderierten Veranstaltung wies Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, in seiner Begrüßung auf zwei wichtige Punkte hin: Er nannte zum einen das bewährte System der Kompromissfindung, das sich in Jahrzehnten repräsentativer Demokratie entwickelt hat und zum anderen die Gretchenfrage der Finanzierung politischer Entscheidungen – oder einfacher ausgedrückt: Was passiert, wenn Bürger einer Gebietskörperschaft über fremdes Geld abstimmen?

Das Volk wird zum Verfassungsorgan

Paulus
Paulus
Auf die Notwendigkeit dieses "Verantwortungszusammenhangs" wies auch Prof. Andreas L. Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht, im ersten Referat des Tages hin ("Möglichkeiten und Grenzen der direkten Demokratie im Grundgesetz"). Dass die Einführung von bundesweiten Volksabstimmungen mehr als Verfassungskosmetik sei, werde schon an der Notwendigkeit deutlich, die Verfassung dafür ändern zu müssen – mehr noch: Das Volk werde auf diese Weise zu einem Verfassungsorgan.

Paulus nannte Einwände gegen Verfahren direkter Demokratie, zum Beispiel den Rückzug der Parlamentarier aus Themenfeldern, die bereits durch Volksabstimmung entschieden seien. Insgesamt plädierte der Bundesverfassungsrichter aber für eine Öffnung in diese Richtung. Bedingungen für einen Erfolg seien aber erreichbare Quoren bei der Einleitung einer Abstimmung, Ausschluss von Abstimmungen über Haushaltsfragen sowie von Parlamentsappellen an das Volk und schließlich ein Revisionsrecht des Parlaments nach einer festzulegenden Zeit.

"Warum ist Stuttgart 21 'dumm glaufe'?"

Prof. em. Charles Blankart, Humboldt-Universität Berlin ("Direkte Demokratie, Marktwirtschaft und Bürgerfreiheit") stellte zu Beginn seiner Ausführungen die Frage: "Warum ist Stuttgart 21 'dumm glaufe'?“ Einer Antwort näherte er sich in seiner Präsentation mit einem Vergleich der Großprojekte "Stuttgart 21" und der Tunnels Lötschberg und Gotthard in der Schweiz. Dort, so Blankart, habe man eine große Duldungsbereitschaft der Steuerzahler dank des Referendums verzeichnen können, was unter anderem der prozeduralen Fairness des Abstimmungsverfahrens geschuldet sei. In Stuttgart dagegen habe man Tatsachen geschaffen, um eine Volksabstimmung zu verhindern.
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letzte Änderung: 08.06.2011


03.05.2012 bis 28.05.2012: Pressearbeit: Die ganze Welt in 400 Zeichen - Online-Seminar mit ...

15.06.2012: Vorankündigung: 9. Karlsruher Verfassungsdialog "Das Internet in der Politik: ...

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