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Demokratie oder Interessengruppenstaat?

Verfassungsschranken gegen grenzenlose Umverteilung

von links: Rolf Berndt und Jürgen Morlok
von links: Rolf Berndt und Jürgen Morlok
1. Verfassungsdialog der Friedrich-Naumann-Stiftung am 13./14.05.2004 in Karlsruhe

"Unser Staat ist in einigen Teilen zu einem Selbstbedienungsladen für die verschiedensten Interessengruppen geworden." In zugespitzter Form brachte der Vorsitzende des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung, Dr. Jürgen Morlok, in seinem Eröffnungsstatement das Thema des 1. Karlsruher Verfassungsdialogs auf den Punkt. Die Demokratie laufe Gefahr, dass immer weniger das Ideal der Rechtsgleichheit und immer mehr die Bedienung von Sonderinteressen in den Mittelpunkt des politischen Prozesses rücke.
Heinz Fenrich, Oberbürgermeister von Karlsruhe, bei seinem Grußwort
Heinz Fenrich, Oberbürgermeister von Karlsruhe, bei seinem Grußwort
Unter der souveränen Moderation des Leiters der ARD-Rechtsredaktion, Karl-Dieter Möller, diskutierten hochkarätige Fachleute auf verschiedenen Podien mit einem ebenso sachkundigen Publikum - u.a. Generalbundesanwalt Kay Nehm - zwei Tage lang über das Geflecht von Interessenverfilzungen zwischen Politik und wirtschaftlichen Sonderinteressen. Dabei wurde - in vielschichtigen Dimensionen - ein politisches Kardinalproblem deutlich, das die Prinzipien unserer Verfassungsordnung zunehmend erodiert.

Professor Michael Baurmann, Universität Düsseldorf
Professor Michael Baurmann, Universität Düsseldorf
Mit der Frage, wie der "grenzenlosen Umverteilung" Einhalt geboten und der Verteilungskampf wieder von der Politik auf den Markt verlagert werden könne, beschäftigte sich Prof. Michael Baurmann in seinem analytisch reichhaltigen Vortrag "Interessen im Markt, Interessen im Staat". Der an der Universität in Düsseldorf lehrende Soziologe machte in der Erläuterung des von ihm so definierten "Mehrheits-Dilemmas" deutlich, dass in einer Mehrheitsdemokratie - auch bei regelmäßig wechselnden Mehrheiten - eine Abfolge von Entscheidungen mit Umverteilungswirkungen drohe, die langfristig den Interessen aller Beteiligten schade. Diese könnten nur dann zufriedenstellend gesichert werden, wenn die Beteiligten ihrem Abstimmungs- und Entscheidungsverhalten unter einer Mehrheitsregel Schranken auferlegten. Diese könnten aber freilich nicht wiederum nur institutioneller Natur sein. Vielmehr seien hier auch die "moralischen Tugenden der handelnden Personen" relevante Faktoren.

Professor Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D.
Professor Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D.
Über die "Grenzen des Steuerstaates" referierte anschließend der bundesweit bekannte und vom Moderator als "Steuerpapst" vorgestellte frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof. In gewohnter rhetorischer Brillianz und Anschaulichkeit machte er am Beispiel des Steuerrechts, das sich auf "mehr als 200 Bundesgesetze" stütze, den "sanften Verlust der Freiheit" - so auch der Titel seines jüngsten Buches - deutlich. Die Verfassung fordere für die konkrete Ausgestaltung des Steuerrechts eine maßvolle und gleichmäßige Last, die zur Finanzierung der Staatsausgaben ausreiche. Das deutsche Ertragssteuerrecht in seiner heutigen Gestalt entspreche diesen Anforderungen des Grundgesetzes in keiner Weise. Es müsse reformiert werden. Sein Reformvorschlag ziele auf ein einziges Bundessteuergesetzbuch, das die 36 Bundessteuern auf 4 verringere: eine Einkommensteuer, eine Umsatzsteuer, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer und eine allgemeine Verbrauchsteuer. Nicht zuletzt gewinne der Steuerpflichtige dadurch wieder die Sicherheit, seine Steuerpflichten überhaupt wieder "lesen" zu können.

Otto Graf Lambsdorff, Vorsitzender des Vorstands der Friedrich-Naumann-Stiftung
Otto Graf Lambsdorff, Vorsitzender des Vorstands der Friedrich-Naumann-Stiftung
"Eine Verfassung setzen heißt stets auch Schranken setzen, z. B. gegen grenzenlose Umverteilung oder die Macht organisierter Interessengruppen." Der Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, Otto Graf Lambsdorff, fragte in seinem anschließenden Vortrag nach den Essentials einer dezentralisierten Demokratie, wobei er das Subsidiaritätsprinzip besonders betonte. Am Beispiel des Verfassungsentwurfs der Europäischen Union setzte er sich kritisch mit der Auffassung von Demokratie als "Herrschaft der Mehrheit" auseinander. Für eine künftige Verfassung Europas tauge diese Interpretation weder zur Sicherung der Freiheit noch zu größtmöglicher Teilhabe aller am demokratischen Rechtsstaat.
Am Abend erwartete die Teilnehmer dann im Schloß Ettlingen ein weiteres highlight. William A. Niskanen vom renommierten Cato Institute in Washington sprach über "Constitutional Reform and Limited Government - The American Experience", nachdem die Gäste zuvor von Oberbürgermeisterin Gabriela Büssemaker herzlich begrüßt worden waren.

Professor Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesjustizminister a.D., Universität Kiel
Professor Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesjustizminister a.D., Universität Kiel
Dem Plädoyer für einen "behutsamen Umgang" mit Elementen direkter Demokratie von Graf Lambsdorff am ersten Tag entsprach auch die Position des früheren Bundesjustizministers Prof. Schmidt-Jortzig, der sich am darauffolgenden Morgen in einem Streitgespräch mit Prof. Lars Feld von der Universität Marburg über die Frage "Direkte Demokratie oder stärkeres Parlament?" auseinandersetzte und in diesem Kontext vor allem auf Gefahren populistisch/demagogischer Debatten und Beeinflussungsversuche verwies. Die Positionen lagen am Ende aber nicht so weit auseinander. Während Prof. Feld anhand systematischer Untersuchungen direkter Demokratieelemente in den USA und der Schweiz vor allem die Effizienzgewinne auf verschiedenen Politikebenen hervorhob, sprach sich auch Prof. Schmidt-Jortzig gleich zu Beginn der Diskussion für einen "Mix" beider Elemente aus und wollte hier auch keinem ideologischen "entweder-oder" das Wort reden.
In drei Diskussionsforen wurden dann bereits angeschnittene Themen wie "Demokratie und Steuern", "Reform des Föderalismus" und "Verfassungsschranken gegen den Umverteilungsstaat" vertieft.

Ein würdiger Abschluß dieses Verfassungsdialogs waren die "Betrachtungen über die Verfassungsordnung Europas" des Bundesvorsitzenden der FDP, Dr. Guido Westerwelle. Als "absolut überzeugter Europäer" kritisierte er einige Schwachpunkte des europäischen Verfassungsentwurfs. Der Entwurf sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch sollte man einige Punkte korrigieren - etwa, wenn es um die Wahrung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ginge. Dies sei nötig, da die deutsche Bundesregierung sich mit ihrer neuerlichen Infragestellung des Stabilitätspaktes als "Serientäterin" entpuppt habe. Erneut sprach sich Westerwelle aber auch für einen Volksentscheid zur europäischen Verfassung aus. "Historische Schlüsselentscheidungen" wie diese müssten vom Volk in direkter Abstimmung legitimiert werden.

Es bleibt zu wünschen, dass dieses "interessante Experiment" (J. Morlok) im kommenden Jahr als 2. Karlsruher Verfassungsdialog seine Fortsetzung erfährt.


Michael Roick
Leiter Regionalprogramm

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