Bildungsföderalismus im Parlament
Zur Spitze in Bildung und Forschung durch WettbewerbsföderalismusGemessen am Dreiklang der Superlative in der Diskussion um die Föderalismusreform – „Mutter aller Reformen“, „Reform für die Reformfähigkeit“, „Megathema Bildung“ - hat die bisher größte Anhörung von Sachverständigen in Bundestag und Bundesrat ausgerechnet bei der Anhörung zur föderalen Ordnung von Bildung und Forschung nur wenig Interesse in den Medien gefunden.
Dabei fehlt es wie in den letzten zwei Jahren beim Bildungsföderalismus schon gar nicht an Pfeffer in der Diskussion. Das reicht von so manchen Recken, die „Gegen die föderale Kleinstaaterei“ anreiten, über die Besorgten, die der „Zersplitterung des deutschen Bildungswesens“ nicht tatenlos zusehen wollen, bis zu den Weckrufern, die „Bildungswirrwarr hoch sechzehn“ erwarten: von den Gesetzesentwürfen mit Grundgesetzänderungen für eine erste Stufe der Föderalismusreform, die Gegenstand der Anhörung sind. Hinter all dem stehen meist das Lob von „Einheitlichkeit“ statt des Lobes der „Einheit in Vielfalt“ und die Angst vor Wettbewerb statt Mut zu Wettbewerb um die bessere Lösung. Andererseits gibt es sehr wohl gute Gründe für ein „Ja, aber … „ zu diesen Gesetzesentwürfen in einer Reihe von Details.
Roman Herzog bringt in seinem Kommentar vom 30. Mai 2006 auf den Punkt, worum es für das umfassende Anliegen der Föderalismusreform geht: „Dieser Kompromiss – oder keiner“. Roman Herzogs Klartext hat mit den üblichen Warnungen des grundverkehrten Bilds „ Das Paket nicht noch einmal aufschnüren“ nichts zu tun: Das Paket ist für jedermann, den es interessiert, wie Deutschland durch eine Föderalismusreform reformfähiger werden und Spitze in Bildung und Forschung erreichen kann, bereits in der Bundesstaatskommission offen gewesen, konkretisiert im Föderalismus-Anhang der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005.
Roman Herzog nennt aber auch den Hauptmangel der 1. Stufe der Föderalismusreform, der viele harte Kritik gerade aus den Reihen von Hochschulen und Wissenschaft verständlich macht: Um das Riesenpaket der Föderalismusreform beackern zu können, wurden bei der Aufgabenentflechtung der 1. Stufe der Föderalismusreform ähnlich wie in der Bundesstaatskommission die entscheidenden Fragen der Finanzverfassung vertagt: verschoben in eine zweite Stufe der Föderalismusreform nach der Parlamentarischen Sommerpause 2006 – wenn die 1. Stufe zum Erfolg geführt wird. Erst dann kann hinreichend klar werden, wie bei einer neuen Zuordnung von Aufgaben eine „aufgabengerechte Finanzausstattung“ aussehen soll. Das wollen nicht nur die finanzschwächeren Bundesländer mit Startnachteilen in der Bildungsinfrastruktur wissen, sondern vor allem auch die Hochschulen.
Das Liberale Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung hat im neuesten Positionspapier Wege zu Exzellenz in Bildung und Forschung durch Wettbewerbsföderalismus aufgezeigt, die Schulen und Hochschulen das geben, was sie für gute Bildung in Deutschland brauchen: „Föderalismusreform und Bildungspolitik“. Diese Studie von Eckhard Behrens, zugleich Bildungsexperte und Föderalismusexperte der Liberalen seit den 70er Jahren, hebt sich ab von den üblichen Schuldzuwei-sungen, die Bund und Länder austauschen. Seine Kritik richtet sich gegen den Bildungszentralismus in Bund und Ländern, die den Schulen und Hochschulen nicht die Freiheit und Verant-wortung geben, die sie brauchen. Vor allem: Eckhard Behrens zeigt als Schüler von Franz Böhm, einem der Gründungsväter der Sozialen Marktwirtschaft, den ordnungspolitischen Weg zu guter Bildung durch föderalen Wettbewerb bei Einheit in Vielfalt auf.
In einer zweiten Studie, die die Friedrich Naumann-Stiftung im Rahmen der Stiftungsallianz „Bürgernaher Bundesstaat“ herausgibt, zeigt Hans-Peter Schneider, Sachverständiger der Bundesstaatskommission, in einem Vergleich der föderalen Finanzverfassungen von Bundesstaaten, wie die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Gliedstaaten und Kommunen, geordnet werden können, damit es beim Gelde mit guter Bildung klappen kann: durch mehr Finanzautonomie und aufgabengerechte Finanzausstattung. Ernst Burgbacher und der Sachverständige Joachim Wieland haben diesen Zusammenhang der 1. und 2. Stufe der Föderalismusreform in der ersten Anhörung am 15. Mai 2006 beispielhaft verdeutlicht – in der Prägnanz Otto Graf Lambsdorffs und der Föderalismus-Manifeste der Friedrich-Naumann-Stiftung seit 1998.
Beide Studien bieten auch eine gute Grundlage für ein eigenes Urteil über den sinnvollen Gebrauch oder den Missbrauch von Vergleichen mit dem Musterland des Wettbewerbsföderalismus, der Schweiz. Das gilt speziell vor der Reform des Schweizer Finanzausgleichsystems und nach der letzten Volksabstimmung zur Kompetenzordnung im Schweizer Bildungssystem, die z. B. von Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt in die Kontroverse um Kompetenzen in der Bildungspolitik als Argument eingeführt worden ist.
Das Positionspapier und die neue Schneider-Studie in der Reihe „Forum Föderalismus 2006“ können Sie bestellen
Eckhard Behrens: Föderalismusreform und Bildungspolitik
Hans-Peter Schneider: Finanzautonomie von föderalen Gliedstaaten und Kommunen
oder downloaden
Positionspapier
Schneider-Studie





