Online-Durchsuchung: Stiftung diskutiert BVerfG-Entscheidung

1. Senat des BVerfG Das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist ein Meilenstein in der Diskussion um den Schutz privater Kommunikation. Umgangssprachlich wird es auch als IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre bezeichnet. Dieses Grundrecht ist nicht eigens im Grundgesetz genannt, es wurde als spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 formuliert.
Gemeinsam mit der Humanistischen Union wird die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit am 28. April 2008 in Berlin eine Fachtagung zu den Konsequenzen der Entscheidung veranstalten. Zugesagt haben bereits Burhard Hirsch und Gerhart Baum, beide Beschwerdeführer in dem Verfassungsstreit.
Hier können Sie sich voranmelden, Sie erhalten dann frühzeitig eine Einladung.





