Ausländische Studienförderung
Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes berechnet und
müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.
Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium
können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Nicht
gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 8 BAföG als
"Bildungsinländer" (nähere Informationen dazu finden Sie hier) gelten, können gesondert gefördert werden. Ihr
Status muss mit den Bewerbungsunterlagen (z.B. durch die Kopie des Passes bzw. Personalausweises, die Kopie des deutschen Abiturzeugnisses, wenn sie es in Deutschland oder an einem deutschen Gymnasium im Ausland erworben haben, die Kopie des BAFöG-Bescheids, wenn sie BAFöG-berechtigt sind) nachgewiesen werden
(BAföG-Amt).
Bewerbungsschluss in 2012 ist der 31. Mai und der 15. November.
Sie erhalten bis spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Unaufgefordert werden Sie bis spätestens 8. August bzw. 7. Februar schriftlich über den Ausgang Ihrer Bewerbung informiert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder schriftliche noch
telefonische Zwischenanfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen beantworten
können.
Die Dokumente sind ausfüll- und speicherbar - bitte folgen Sie den Anweisungen des Programms beim Speichern.





