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Ausländische Studienförderung

Mit der ausländischen Studienförderung werden qualifizierte Studierende an deutschen Hochschulen gefördert. Ausländische Studierende können sich nach einer akademischen Zwischenprüfung (Vordiplom oder Bachelor), allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.


Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes berechnet und müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Nicht gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 8 BAföG als "Bildungsinländer" (nähere Informationen dazu finden Sie hier) gelten, können gesondert gefördert werden. Ihr Status muss mit den Bewerbungsunterlagen (z.B. durch die Kopie des Passes bzw. Personalausweises, die Kopie des deutschen Abiturzeugnisses, wenn sie es in Deutschland oder an einem deutschen Gymnasium im Ausland erworben haben, die Kopie des BAFöG-Bescheids, wenn sie BAFöG-berechtigt sind) nachgewiesen werden (BAföG-Amt).


+ + + ACHTUNG! Bewerbungsschluss verlängert bis 31. Mai 2012 + + +

Bewerbungsschluss in 2012
ist der 31. Mai  und der 15. November.

 

Sie erhalten bis spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar eine schriftliche Eingangsbestätigung.

 

Unaufgefordert werden Sie bis spätestens 8. August bzw. 7. Februar schriftlich über den Ausgang Ihrer Bewerbung informiert.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder schriftliche noch telefonische Zwischenanfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen beantworten können.



Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt.

Die Dokumente sind ausfüll- und speicherbar - bitte folgen Sie den Anweisungen des Programms beim Speichern.

letzte Änderung: 15.05.2012

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