4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung
Kirchensteuer verfassungsgemäß?Die erste fachliche Auseinandersetzung beschäftigte sich mit der Frage der Kirchensteuer und deren Einzug durch den Staat. Prof. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München stellte dar, dass die Kirchensteuer auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgehe, die noch immer rechtliche Wirkung entfalte. Dem Staat ist es daher auch heute noch verfassungsrechtlich geboten, den Religionsgemeinschaften beim Einzug der Abgaben zu helfen. Dies sei „kein systemwidriger Ausnahmefaktor“, das Vorgehen der Finanzämter werte er als verfassungskonform.

Korioth, Wasmuth Rechtsanwalt Johannes Wasmuth, hielt dagegen, dass es sich der Staat „zu leicht mache“. Er gebe die Arbeit durch das Kirchenlohnsteuerabzugsverfahren an den Arbeitgeber ab, der damit gezwungen sei, bestimmte Religionsgemeinschaften zu unterstützen. Der Arbeitnehmer wiederum müsse seine Konfession offenlegen. Grundsätzlich verstoße die Kirchensteuer gegen das staatliche Neutralitätsgebot und gegen das Gebot der Parität gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften.
Die anschließende kontroverse Diskussion beschäftigte sich u.a. mit der möglichen Kollision von Erbrecht und Religionsfreiheit, mit dem Spannungsfeld Theologische Fakultäten und Hochschulautonomie sowie mit den Banken der Kirchen.
Staatliche Leistungen eine „ewige Rente“?
Im zweiten Fachgespräch wurde erörtert, ob die Staatsleistungen an die Kirchen einer ewigen Rente gleichkämen. Prof. Heinrich de Wall von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg stellte heraus, dass eine „ewige Rente“ an die Kirchen gerade nicht vom Grundgesetz vorgesehen sei. Stattdessen würden die staatlichen Finanzmittel für Dienstleistungen gezahlt, die von den Kirchen erbracht würden und die auch andere Religionsgemeinschaften in Anspruch nehmen könnten wie beispielsweise Integrationsleistungen oder Seelsorge.

Frerk, de Wall Carsten Frerk, freier Autor und Agenturleiter beim Humanistischen Pressedienst Online, kritisierte die Zahlung von über 440 Mio. Euro im Jahr 2009 durch die Länder an die Kirchen. Er stellte heraus, seiner Meinung nach gebe es keine historischen Rechtsansprüche auf Entschädigungsleistungen an die Kirchen, dies sei vielmehr ein „Rechtsbruch“. Die Grundlagen für solche Ansprüche seien sowohl historisch als auch juristisch fehlerhaft.
In der anschließenden Diskussion debattierte das Publikum mit den Referenten unter anderem über gefälschte Kirchenurkunden, Schäden und Wiedergutmachungsforderungen durch die Enteignung kirchlichen Besitzes sowie über die Auswirkungen einer möglichen Einstellung der staatlichen Zahlungen.
Undemokratische Vorzugsbehandlung durch Kirchenverträge?

Ehlers, Czermak Das letzte Fachgespräch widmete sich den Kirchenverträgen und der Frage, ob diese eine undemokratische Vorzugsbehandlung darstellten. Prof. Dirk Ehlers von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster führte aus, dass es zu solchen Verträgen zwischen Staat und Kirchen zwar keine ausdrückliche Regelung im Grundgesetz gebe, sie insgesamt jedoch unbedenklich seien.
Solange ein Vertrag keine endgültigen Regelungen treffen würde könne er durchaus hilfreich sein, in Absprache mit dem Grundrechtsträger Kirche dessen Grundrechtsverwirklichung zu sichern. Als Voraussetzung für einen Vertrag nannte Ehlers allerdings einen repräsentativen Ansprechpartner auf Seiten der Religionsgemeinschaft, der den Muslimen bislang etwa fehle.
Der Verwaltungsrichter und Schriftsteller Gerhard Czermak sprach sich dagegen gegen Kirchenverträge aus. Diese stellten eine „ungerechtfertigte Bevorzugung und einen massiven Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot“ dar. Seiner Auffassung nach könnten alle aktuell vertraglich geregelten Angelegenheiten auch ohne Vertrag durch den Gesetzgeber geregelt werden, ohne dass die Kirchen mitwirken müssten. Dass Deutschland mit den Kirchenverträgen im internationalen Umfeld einzigartig sei beweise ihre Überflüssigkeit.
Auch in der nachfolgenden Diskussion wurde kontrovers über die Notwendigkeit von Staatsverträgen debattiert, u.a. wurde von der einen Seite angemerkt dass nichtorganisierte Gruppen ausgeschlossen würden, von der anderen Seite dass bestehende Verträge einzuhalten seien.
Interessenausgleich notwendig
In seinem Resumée der Tagung machte Pascal Kober MdB deutlich, dass man einen Interessenausgleich zwischen Gegnern und Befürwortern der Privilegien der Kirchen erzielen müsse. Kober sprach sich gegen eine neidgeführte Debatte aus. Er hoffe, mit dieser Veranstaltung könne Toleranz und gegenseitiger Respekt gefördert werden.
Links zum Thema:
Tagungsbericht "Liberalismus und Religion" (2008)
Flyer "Liberale und Religion (PDF)
Johannes Issmer / Anne Wellingerhof
Regionalbüro Berlin-Brandenburg





